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DER Podcast, für alle, die in der
privaten Sicherheitsbranche
etwas erreichen wollen.
Podcast für Schutz und Sicherheit
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003 Das Wunder von Aalen

In der heutigen Folge geht es um ein Gerichtsverfahren das ich vor einiger Zeit miterleben durfte und zwar das „Wunder von Aalen“.

Ich vertrat einen Türsteher, der in einer Diskothek in einem Industriegebiet in der Nähe von Aalen gearbeitet hat. Die Diskothek liegt im ersten Stock und ist nur über eine 40-stufige Stahltreppe zu erreichen.

Es ist Folgendes passiert: ein Gast wollte die Diskothek verlassen, ohne zu bezahlen. Daraufhin hinderten ihn die Türsteher am Gehen. Es entbrannte eine hitzige Diskussion, die damit endete, dass sich der Gast das Geld von einem Freund lieh. Die Aussagen darüber, was danach passierte gingen auseinander; die Türsteher sagten aus, sie hätten den Gast zur Tür gebracht und es sei weiter nichts passiert. Der Gast hingegen sagte, die Türsteher hätten ihn zur Tür gebracht und daraufhin hätte ihn einer von ihnen die Treppe hinunter geworfen. Und dann passierte das Wunder on Aalen: denn obwohl ihn der Türsteher seiner Aussage nach eine 40-stufige Treppe hinunter warf, blieb der Gast völlig unverletzt. Der Gast ruft die Polizei, diese kommt und alle Türsteher müssen antreten und der Gast sagt, „Der Türsteher A, der war’s. Der hat mich die Treppe hinunter geworfen.“

Trotz dieser eindeutigen Aussage werden alle Türsteher wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung vor Gericht angeklagt. Bei der Gerichtsverhandlung sagt der Gast, der Türsteher A hätte ihn die Treppe hinunter geworfen und der Türsteher B auch. Türsteher B war mein Mandat. Also sagte ich als Verteidiger zum Richter, dass es komisch sei; in der Tatnacht, nur wenige Minuten nach dem vermeintlichen Vorfall, sagte der Gast aus es hätte ihn nur der Türsteher A die Treppe hinunter geworfen. Nun, ein halbes Jahr später bei Gericht, sagt er aus, es hätten ihn zwei Türsteher die Treppe hinunter geworfen. Das sei doch komisch.

Daraufhin meinte der Richter, er könne den Einwand nicht verstehen, wenn der Gast das so sagt, dann würde es schon so gewesen sein. Darauf erwiderte ich, „Der Gast soll eine 40-stufige Stahltreppe herunter geworfen worden sein, er hat aber keinerlei Verletzungen, kein Attest, gar nichts. Das kann nicht sein.“

Worauf der Richter trocken entgegnete, „Da haben die Türsteher aber Glück gehabt, das nichts passiert ist.“ Dann gab er zwei Möglichkeiten vor: entweder jeder der betroffenen Türsteher zahlt 300 € an das Tierheim als gemeinnützige Einrichtung, dann stelle er das Verfahren ein oder er verurteilt alle Türsteher wegen versuchter gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung.

Spatz in der Hand, Taube auf dem Dach. Alle Türsteher haben je 300 € ans Tierheim gezahlt.

Die Moral von der Geschicht‘: als Türsteher hat man vor Gericht ganz schlechte Karten, wenn ein Gast etwas behauptet. Auch dann, wenn man Zeugen hat; die eigenen Kollegen, die nützen einem in Zweifelsfall wenig. Deswegen sollte man in solchen Positionen nur arbeiten, wenn die entsprechenden Bereiche videoüberwacht sind, sodass man solche Vorfälle im Nachhinein überprüfen kann.

Das war das Wunder von Aalen, wenn es dir gefallen hat, würde ich mich freuen, wenn du diese Podcast-Folge zum Beispiel deinen Freunden bei Facebook empfiehlst und likest.

Wenn du Fragen an mich, oder Wunschthemen hast, die wir im Podcast besprechen können, schicke mir eine Mail und dann können wir vielleicht auch deine Frage bei einer der nächsten Folgen bearbeiten.

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Homepage online – Herzlichen Dank an Michael Reimold und sein Team

Heute startet offiziell der „Podcast für Schutz und Sicherheit.

Ohne die unglaubliche Unterstützung von Michael Reimold und seinem Team wäre das nicht möglich gewesen. Vielen, vielen Dank!!!

In gut drei Tagen eine klasse Homepage zum Thema Podcast zu erstellen, das ist schon beeindruckend.

Wer Bedarf hat, kann sich gerne an ihn wenden. 🙂

 

GFT Prisma GmbH

Michael Reimold

Stockhofweg 5

77773 Schenkenzell

www.gft-prisma.de

 

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001 Wie alles begann – Jörg Zitzmann, Meister für Schutz und Sicherheit, Rechtsanwalt

Herzlich willkommen zum Podcast für Schutz und Sicherheit, dem ersten Podcast zum Thema private Sicherheit im deutschsprachigen Raum. Ich bin Jörg Zitzmann, Rechtsanwalt, Meister für Schutz und Sicherheit, Inhaber der Akademie für Sicherheit des Verlagshauses Zitzmann und Gründer des Wikis für Schutz und Sicherheit und das ist mein Podcast für alle, die in der privaten Sicherheit persönlich etwas erreichen möchten und dazu beitragen möchten, dass sich in der gesamten Branche endlich etwas bewegt.

Heute erzähle ich dir, wie ich selbst in die private Sicherheit gekommen bin, was ich mit diesem Podcast erreichen möchte und ob dieser Podcast etwas für dich ist. Bevor ich anfange, kurz zur Ansprache „Du“; ich habe mir lange überlegt, ob ich die Hörer mit „Du“ oder mit „Sie“ ansprechen soll, da wir aber in Zukunft viel Zeit miteinander verbringen werden, bleibe ich lieber beim gepflegten „Du“.

Wie bin ich in die Sicherheitsbranche geraten? 1988 habe ich, in den ersten Semesterferien während meines Jurastudiums, einen Ferienjob gesucht und habe dabei zufällig eine Annonce in der Zeitung entdeckt „Sicherheitsmitarbeiter gesucht“. Beim Vorstellungsgespräch wurde ich dann gefragt, ob ich Erfahrung in dem Bereich habe, etc.

Ich musste dann alles mit „Nein“ beantworten. Daraufhin meinte dann der Einsatzleiter, in Ordnung, dann darf ich in der Zentrale arbeiten. Im Nachhinein hat sich herausgestellt, dass das eine super Idee war, weil zentral ein etwas entspannterer Job ist als Außendiest, aber das habe ich dann später auch noch oft genug gemacht.

Man kann sich das heute gar nicht mehr vorstellen, damals ging das einfach so. Es gab keine Unterrichtung, keine Überprüfung durch das Ordnungsamt – einfach nichts. Angefangen und los geht’s.

Der Job war sehr gemütlich. Es war nachts, während dem Dienst sogar schlafen erlaubt, denn zwischen 23 und 5 Uhr war nichts los. Es war also wirklich eine entspannte Zeit. Es gab „satte“ 8 DM pro Stunde (später dann 10 DM), die Bezahlung war also damals wie heute nicht wirklich gut. Und gleich in der ersten Woche gab es nachts große Aufregung. In einem Objekt wurde die Parkplatzschranke beschädigt, ich habe natürlich nachts um drei gleich den Einsatzleiter angerufen woraufhin er dann fragte, „Und? Was soll ich jetzt tun?“. Das war also die erste Erfahrung mit einer größeren Aufregung und auch die Erkenntnis, dass es keinen Sinn ergibt wegen jeder Kleinigkeit gleich den Einsatzleiter anzurufen wenn dieser nicht unternehmen kann.

Heute auch kaum mehr vorstellbar: es gab ein Objekt ohne Telefon in der Pforte sondern nur in der Privatwohnung des Kunden, welche auf dem Firmengelände lag. Und wenn sich der Mitarbeiter nicht rechtzeitig anmeldete, dann musste man in der Privatwohnung des Kunden anrufen, dieser musste dann den Mitarbeiter holen damit dieser bestätigen konnte, dass er vor Ort war. Einer der Mitarbeiter vergaß regelmäßig sich anzumelden und da der Kunde immer sehr ärgerlich war wenn wir ihn abends störten habe ich an einem Abend nicht angerufen, da ich davon ausging, dass der Kollege einfach nur wieder vergessen hatte sich anzumelden. Natürlich war das dann genau der Abend, an dem der Kollege gar nicht zum Dienst angetreten war. Das Objekt war die ganze Nacht unbesetzt; wie man sich vorstellen war der nächste Tag für mich dann gar nicht lustig.

Die beste Geschichte, die ich als Mitarbeiter in der Zentrale erlebt habe ist folgende: ich saß eines Abends gemütlich in der Zentrale und las eine Zeitschrift als ich von draußen auf der Straße wiederholt metallische Schläge hörte. Also bin ich zum Fenster gegangen, habe hinausgesehen und sah dann wie zwei Idioten versuchten zehn Meter entfernt in einer Hofeinfahrt einen Zigarettenautomaten zu knacken. Ich habe dann die Polizei gerufen und es war wie im Kino: von zwei Seiten kamen dann 4 Fahrzeuge der Polizei, haben die Täter eingekreist und mitgenommen. Wie ich in meinen Lehrgängen gerne sage, die Dummheit der Menschen ist unermesslich, die Dummheit von Straftätern ist noch unermesslicher.

Später habe ich alles durchgemacht, was es in diesem Sektor so gibt Objektschutz, Streifendienst, Geld und Wert Transport, Veranstaltungsschutz und im Sommer 1994 fragte ich meinen Einsatzleiter wie ich mich neben dem Studium qualifizieren könnte. Er meinte ich solle die Qualifikation zur Werkschutz Fachkraft machen, wofür ich keine Vorbereitung bräuchte. Ich könne einfach hingehen, die Prüfung absolvieren und damit wäre alles gut. Das war mir dann aber doch zu heiß, so dass ich dann wenigstens den damaligen Werkschutzlehrgang 4 besucht habe, einen einwöchigen Vorbereitungskurs. Dieser war dann aber sehr ernüchternd, denn kein einziger der Dozenten war tatsächlich aus der privaten Sicherheit. Die Dozenten lasen nur von Folien ab, was natürlich keinen der Teilnehmer sonderlich motiviert hat. Ich erinnere mich noch an eine bestimme Gegebenheit, und zwar fragte ein Teilnehmer nach dem Unterschied zwischen einer Beleidigung, 185 StGB und übler Nachrede, 186 StGB. Die Antwort des Dozenten war „des is` halt so“.

Zum Schluss dieser Woche wurden dann von den Prüfern die Prüfungsfragen ausgehändigt, damit auch alle die Prüfung bestehen und der Bildungsträger gut da steht. Als ich das diese Woche lang mitgemacht hatte, habe ich für mich beschlossen, dass es das nicht sein kann, das kann ich besser, denn schlechter ging es ja gar nicht.

Ich dachte mir, wenn ich später Mal eine Schulungsfirma habe, dann arbeiten da nur Dozenten aus der privaten Sicherheit, die praktische Erfahrung haben, wissen wovon sie sprechen und nicht bei der ersten Frage kapitulieren müssen oder Fragen mit einem „das besprechen wir später“ ins Nirvana verschwinden lassen.

Meine erste Schulung habe ich dann im Keller eine Sicherheitsfirma vor zehn Mitarbeitern gehalten. Ich war extrem nervös – es war ja auch das erste Mal. Aber es hat sich daraus langsam entwickelt und mit dem Abschluss meines Jurastudiums 1996 habe ich angefangen bei der IHK Unterrichtungen zu machen. Ich wurde Mitglied in verschieden Prüfungsausschüssen, zuerst in der Werkschutz Fachkraft; damals lag der Altersdurchschnitt der Prüfer bei gefühlt Hundert. Heute ist das ganz anders. Dann leitete ich meine ersten Schulung zu Werkschutzfachkraft selbst, dann die erste geprüfte Schutz- und Sicherheitsschulung und heute eben auch Schulungen zum Meister für Schutz und Sicherheit. Ich habe mir überlegt, Rechtsanwalt bin ich schon, vielleicht mache ich dann zusätzlich zur Werkschutzfachkraft auch noch den Meister.

Alle, die ich gefragt habe, meinten ich bräuchte das nicht, „Warum denn? Du bist doch Rechtsanwalt. Ist doch völliger Blödsinn“. Aber ich dachte mir, wenn ich schon solche Lehrgänge halte sollte ich auch im Detail wissen wovon ich rede und habe dann 2011 den Meister für Schutz und Sicherheit „nebenbei“ absolviert. Darauf werde ich dann in einer späteren Episode genauer eingehen. Im Anschluss daran habe ich ebenfalls 2011 einen eigenen Verlag gegründet. Einer der Beweggründe war, dass es gar keine Bücher für den Meister für Schutz und Sicherheit gab, mit denen ich meine eigene Prüfung hätte vorbereiten können. Das Gleiche galt für die Gesetzessammlungen, die in keiner Weise für die Prüfung angepasst waren. Für mich ergab es also Sinn etwas in diesem Bereich anzubieten.

Die Sicherheitsfirma bei der ich während des Studiums gearbeitet habe ist expandiert, umgezogen und hat eine richtige VDS anerkannte Notrufzentrale aufgebaut, bei der ich zum Schluss auch noch gearbeitet habe. Da war dann natürlich nichts mehr mit Schlafen beim Nachtdienst.

Soweit zu mir. Was will ich mit diesem Podcast erreichen? Was wird der Inhalt sein? Wie wir alle wissen liegt in der privaten Sicherheit einiges im Argen: die Bezahlung ist schlecht; die Arbeitszeiten ebenso; die Branche hat keinen guten Ruf; es gibt, wie ich leider immer wieder bei Anfragen auf Facebook feststelle, viele unseriöse Sicherheitsfirmen die mit Dumping-Angeboten die Preise kaputt machen und nicht mal den Mindestlohn zahlen, von Urlaub oder Sozialleistungen ganz zu schweigen, und damit den seriösen Sicherheitsfirmen und Sicherheitsmitarbeitern das Leben schwer machen. Wie kann man diesen Teufelskreis durchbrechen?

Den kann man nur durchbrechen, wenn viele Leute mitmachen, sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Ich will daher in diesen Podcasts Folgendes erreichen: ich will zum einen Wissen vermitteln, sei es für den Berufsalltag oder für Prüfungen (von der Sachkundeprüfung nach § 34a GewO bis zum Meister für Schutz und Sicherheit). Ich will Tipps und Tricks aus meiner Erfahrung weitergeben. Ich will Informationen zu aktuellen Themen der Sicherheitswirtschaft wiedergeben, oder falls es z.B. entsprechende Urteile gibt, werde ich diese hier vorstellen. Ganz wichtig ist für mich: ich werde hier Interviews mit interessanten Leuten aus der Sicherheitswirtschaft führen. Das werden Menschen aus allen Bereichen sein: aus Verbänden, aus dem Ordnungsamt, aus der Polizei und auch Interviewpartner aus verwandten Bereichen wie z.B. Arbeitssicherheit, die ich hier einlade, um euch Informationen liefern.

Ist dieser Podcast was für Dich? Dieser Podcast ist dann was für Dich, wenn Du in der privaten Sicherheit etwas erreichen willst, was auch das leitende Motto dieses Podcasts ist. Du musst auch bereit sein, etwas beizutragen. Nur dasitzen und warten, bis etwas passiert, wird nicht funktionieren. Wenn du nicht noch in zehn Jahren bei +2°C draußen im Regen 10 Stunden Außendienst machen willst, dann wird dieser Podcast etwas für Dich sein, weil das Ziel diese Podcasts ist, dass die Hörer höherwertige Tätigkeiten erreichen können, besser bezahlt werden und sich somit in der gesamten Branche etwas ändert. Dieser Podcast ist nichts für Dich, wenn du immer glaubst, dass die anderen schuld sind, wenn du glaubst, dass Du sowieso nichts ändern kannst, wenn du Entscheidungen lieber anderen Leuten überlässt, oder du sowieso schon alles weißt und ich dir hier gar nichts mehr erzählen kann. Dann macht es natürlich keinen Sinn, dass du hier deine Zeit mit diesem Podcast verschwendest.

Alle anderen lade ich ein, an diesem nie da gewesenen Projekt teilzunehmen. Ich würde mich natürlich freuen wenn ich Feedback bekomme, wenn hier Fragen eingesendet werden, zu einzelnen Podcasts oder auch zu Themen, zu denen ich einen Podcast machen könnte.

Zu Beginn werden öfters neue Podcasts online gestellt und dann im wöchentlichen Takt. Du kannst Dir die Podcasts dann z. B. auf dem Weg zur Arbeit, in der U-Bahn, S-Bahn oder beim Joggen und wann immer du ein paar Minuten Zeit hast anhören und Dich so über Themen der Sicherheitsbranche informieren.

Zum Schluss möchte ich mich noch bei fünf Podcast-Kollegen bedanken, ohne deren aktive oder passive Hilfe dieser Podcast gar nicht entstanden wäre:

  • Thomas Mangold, über den ich überhaupt in Kontakt mit diesem Thema kam
  • Gordon Schönwälder, der mir die erste Richtung vorgegeben hat
  • Tom Kaules, dessen Podcast mich immer wieder inspiriert
  • Maik Pfingsten, aus dessen Podcast ich den Feinschliff habe und auf keinen Fall zu vergessen
  • Markus Habermehl, der mich in die technischen Dinge eingeweiht hat, weil die schönste Idee nichts nützt, wenn man sie technisch nicht umsetzen kann.

Herzlichen Dank an alle fünf Genannten.

Wenn Dir die Folge gefallen hat oder wenn Du Fragen hast, dann schicke mir eine Email an: info@podcast-fuer-schutz-und-sicherheit.de

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Verschärfung der Vorschriften für die Sicherheitsbranche

(Beitrag in der Mitgliederzeitschrift des BVMS vom 15.09.2016)

Im März 2016 hat das Bundeskabinett eine Verschärfung der Vorschriften für die Sicherheitsbranche beschlossen.

Bisher wurde der Gesetzentwurf noch nicht umgesetzt, es dürfte jedoch nur eine Frage der Zeit sein.

 

Die Kernpunkte sind wie folgt zu bewerten:

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003 Das Wunder von Aalen – Was einem als Türsteher vor Gericht passieren kann

In der heutigen Folge geht es um ein Gerichtsverfahren, das ich vor einiger Zeit miterleben durfte und zwar das „Wunder von Aalen“, ein Gerichtsverfahren um eine vermeintliche Verletzung eines Gasts durch Türsteher.

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003 Das Wunder von Aalen - Was einem als Türsteher vor Gericht passieren kann
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002 Die Bombe is´ eh im Koffer – Achim Lucchesi

Heute möchte ich ein Buch vorstellen, dass zwar schon fünf Jahre alt ist, aber noch nichts von seiner Anziehungskraft eingebüßt hat: „Die Bombe is‘ eh im Koffer“ von Achim Lucchesi, erschien 2011 und sorgte damals für hitzige Diskussionen.

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002 Die Bombe is´ eh im Koffer - Achim Lucchesi
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Unterscheidung öffentliches / privates Recht

Unterscheidung öffentliches / privates Recht

Das gesamte Recht ist in zwei Bereiche aufgeteilt:

Öffentliches Recht und Privatrecht (auch Zivilrecht oder bürgerliches Recht

genannt)

Werden Beamte wie Polizisten im Rahmen ihrer Aufgaben gegenüber einem Bürger aktiv, so wird der Beamte hoheitlich (obrigkeitlich) tätig und kann Maßnahmen wie Beschlagnahme oder Durchsuchung durchführen, wenn die Voraussetzungen gegeben sind.

Im Privatrecht sind dagegen die Beteiligten gleichberechtigt. Bürger handeln anderen Bürgern gegenüber aufgrund der Jedermanns Rechte, die eine Ausnahme vom Gewaltmonopol darstellen.

Daher haben auch Sicherheitsmitarbeiter im Dienst grundsätzlich „nur“ die Jedermanns Rechte wie Notwehr, jedoch keine hoheitlichen Rechte.

Grundrecht

Sicherheitsmitarbeiter haben im Dienst die Grundrechte anderer Menschen zu beachten.

Eine Auswahl der wichtigsten:

Art. 1 GG: Die Menschenwürde ist unantastbar.

Verstöße liegen z.B. vor, wenn ein Konzertbesucher wegen seines Aussehens nicht eingelassen oder ein Ladendieb mitten im Laden vor allen anderen Kunden ausführlich kontrolliert wird (öffentliche Bloßstellung).

Art. 2 GG beinhaltet u.a. folgende Grundrechte:

Recht auf körperliche Unversehrtheit beinhaltet, dass u.a. nach dem StGB Körperverletzung strafbar ist.

Recht auf Freiheit bestimmt, dass u.a. nach dem StGB Freiheitsberaubung strafbar ist.

Nach Art. 3 GG sind u.a. alle Menschen vor dem Gesetz gleich, niemand darf z.B. wegen seines Geschlechts, seiner Rasse … benachteiligt oder bevorzugt werden.

Nach Art. 13 GG ist die Wohnung unverletzlich, was bedeutet, dass grundsätzlich der Besitzer alleine entscheidet, wer in einen geschützten Bereich hinein darf, da er das Hausrecht hat.

Eine Ausnahme sind so genannte Sonderzugangsrechte.

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Dienstanweisung / Unfallverhütungsvorschrift

Dienstanweisung / Unfallverhütungsvorschrift

Jeder Mitarbeiter muss vor Dienstbeginn eine schriftliche Dienstanweisung erhalten und an Hand dieser unterwiesen werden, § 10 BewachV.

Es gibt eine allgemeine Dienstanweisung, in der beispielsweise das Alkoholverbot oder auch ein Waffenverbot im Dienst geregelt ist und eine objektspezifische, in der Details der konkreten Bewachungstätigkeit wie Rundgänge etc. festgelegt sind.

Neben der Dienstanweisung muss jeder Mitarbeiter auch ein Exemplar der Unfallverhütungsvorschrift „DGUV Vorschrift 23“ erhalten.

 

Dienstausweis

Nach § 11 BewachV, Ausweis, muss der Gewerbetreibende den Wachperson e n einen Dienstausweis ausstellen.

Der Ausweis muss folgenden Inhalt haben:

–    Namen und Vornamen der Wachperson

–    Namen und Anschrift des Gewerbetreibenden

–    Lichtbild der Wachperson

– Unterschriften der Wachperson sowie des Gewerbetreibenden, seines Vertreters oder seines Bevollmächtigten

Der Ausweis muss sich von amtlichen Ausweisen (z.B. Ausweis der Staatsanwaltschaft) deutlich unterscheiden.

Der Gewerbetreibende hat die Ausweise fortlaufend zu nummerieren und in ein Verzeichnis einzutragen und die Wachperson zu verpflichten, während des Wachdienstes den Ausweis mitzuführen und auf Verlangen den Beauftragten der zuständigen Behörde vorzuzeigen.

Demnach muss man im Dienst den Ausweis bei sich haben, aber gru n d sätzl ich nicht offen tragen.

Eine Ausnahme gibt es hier für Citystreifen und Türsteher, die den Ausweis oder zumindest ein Schild mit ihrer Dienstnummer und dem Namen der

Sicherheitsfirma sichtbar tragen müssen.

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Arbeitsrecht

Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer muss ein Arbeitsvertrag geschlossen werden.

Diese sollte unbedingt SCHRIFTLICH sein, damit man einen Beweis für das Vereinbarte hat.

Auch auf folgende Punkte ist zu achten:

– Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf den Mindestlohn, bzw., wenn im jeweiligen Bundesland der Tariflohn für allgemeinverbindlich erklärt wurde, Anspruch auf Tariflohn inklusive der Zuschläge (Nach, Sonntag, Feiertag)

– Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, auf Geringverdiener auf 450-€-Basis

– Der Arbeitgeber darf nicht pauschal pro Stunde 5 min. (oder eine andere Zeit) für Pausen abziehen

– Arbeitskleidung und Ausrüstungsgegenstände (Taschenlampen, Funkgeräte, Handys etc.) sind vom Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Voraussetzungen, arbeiten zu dürfen

Die Zulassungsvoraussetzungen, im für ein privates Sicherheitsunternehmen arbeiten zu dürfen, ergeben sich aus § 34a GewO:

Demnach müssen Mitarbeiter:

– zuverlässig sein (kein relevanter Eintrag im behördlichen Führungszeugnis

– an einer Unterrichtung nach § 34a GewO einer IHK mit Umfang 40 h

teilgenommen haben

Die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO benötigen:

– Citystreife

– Ladendetektive

– Türsteher bei gastgewerblichen Diskotheken

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001 Wie alles begann – Jörg Zitzmann Meister für Schutz und Sicherheit Rechtsanwalt

 

Herzlich willkommen zum Podcast für Schutz und Sicherheit, dem ersten Podcast zum Thema private Sicherheit im deutschsprachigen Raum. Ich bin Jörg Zitzmann, Rechtsanwalt, Meister für Schutz und Sicherheit,

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001 Wie alles begann - Jörg Zitzmann Meister für Schutz und Sicherheit Rechtsanwalt
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