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Podcast für Schutz und Sicherheit
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Verschärfung der Vorschriften für die Sicherheitsbranche

(Beitrag in der Mitgliederzeitschrift des BVMS vom 15.09.2016)

Im März 2016 hat das Bundeskabinett eine Verschärfung der Vorschriften für die Sicherheitsbranche beschlossen.

Bisher wurde der Gesetzentwurf noch nicht umgesetzt, es dürfte jedoch nur eine Frage der Zeit sein.

 

Die Kernpunkte sind wie folgt zu bewerten:

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003 Das Wunder von Aalen – Was einem als Türsteher vor Gericht passieren kann

In der heutigen Folge geht es um ein Gerichtsverfahren, das ich vor einiger Zeit miterleben durfte und zwar das „Wunder von Aalen“, ein Gerichtsverfahren um eine vermeintliche Verletzung eines Gasts durch Türsteher.

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003 Das Wunder von Aalen - Was einem als Türsteher vor Gericht passieren kann
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002 Die Bombe is´ eh im Koffer – Achim Lucchesi

Heute möchte ich ein Buch vorstellen, dass zwar schon fünf Jahre alt ist, aber noch nichts von seiner Anziehungskraft eingebüßt hat: „Die Bombe is‘ eh im Koffer“ von Achim Lucchesi, erschien 2011 und sorgte damals für hitzige Diskussionen.

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002 Die Bombe is´ eh im Koffer - Achim Lucchesi
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Unterscheidung öffentliches / privates Recht

Unterscheidung öffentliches / privates Recht

Das gesamte Recht ist in zwei Bereiche aufgeteilt:

Öffentliches Recht und Privatrecht (auch Zivilrecht oder bürgerliches Recht

genannt)

Werden Beamte wie Polizisten im Rahmen ihrer Aufgaben gegenüber einem Bürger aktiv, so wird der Beamte hoheitlich (obrigkeitlich) tätig und kann Maßnahmen wie Beschlagnahme oder Durchsuchung durchführen, wenn die Voraussetzungen gegeben sind.

Im Privatrecht sind dagegen die Beteiligten gleichberechtigt. Bürger handeln anderen Bürgern gegenüber aufgrund der Jedermanns Rechte, die eine Ausnahme vom Gewaltmonopol darstellen.

Daher haben auch Sicherheitsmitarbeiter im Dienst grundsätzlich „nur“ die Jedermanns Rechte wie Notwehr, jedoch keine hoheitlichen Rechte.

Grundrecht

Sicherheitsmitarbeiter haben im Dienst die Grundrechte anderer Menschen zu beachten.

Eine Auswahl der wichtigsten:

Art. 1 GG: Die Menschenwürde ist unantastbar.

Verstöße liegen z.B. vor, wenn ein Konzertbesucher wegen seines Aussehens nicht eingelassen oder ein Ladendieb mitten im Laden vor allen anderen Kunden ausführlich kontrolliert wird (öffentliche Bloßstellung).

Art. 2 GG beinhaltet u.a. folgende Grundrechte:

Recht auf körperliche Unversehrtheit beinhaltet, dass u.a. nach dem StGB Körperverletzung strafbar ist.

Recht auf Freiheit bestimmt, dass u.a. nach dem StGB Freiheitsberaubung strafbar ist.

Nach Art. 3 GG sind u.a. alle Menschen vor dem Gesetz gleich, niemand darf z.B. wegen seines Geschlechts, seiner Rasse … benachteiligt oder bevorzugt werden.

Nach Art. 13 GG ist die Wohnung unverletzlich, was bedeutet, dass grundsätzlich der Besitzer alleine entscheidet, wer in einen geschützten Bereich hinein darf, da er das Hausrecht hat.

Eine Ausnahme sind so genannte Sonderzugangsrechte.

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Dienstanweisung / Unfallverhütungsvorschrift

Dienstanweisung / Unfallverhütungsvorschrift

Jeder Mitarbeiter muss vor Dienstbeginn eine schriftliche Dienstanweisung erhalten und an Hand dieser unterwiesen werden, § 10 BewachV.

Es gibt eine allgemeine Dienstanweisung, in der beispielsweise das Alkoholverbot oder auch ein Waffenverbot im Dienst geregelt ist und eine objektspezifische, in der Details der konkreten Bewachungstätigkeit wie Rundgänge etc. festgelegt sind.

Neben der Dienstanweisung muss jeder Mitarbeiter auch ein Exemplar der Unfallverhütungsvorschrift „DGUV Vorschrift 23“ erhalten.

 

Dienstausweis

Nach § 11 BewachV, Ausweis, muss der Gewerbetreibende den Wachperson e n einen Dienstausweis ausstellen.

Der Ausweis muss folgenden Inhalt haben:

–    Namen und Vornamen der Wachperson

–    Namen und Anschrift des Gewerbetreibenden

–    Lichtbild der Wachperson

– Unterschriften der Wachperson sowie des Gewerbetreibenden, seines Vertreters oder seines Bevollmächtigten

Der Ausweis muss sich von amtlichen Ausweisen (z.B. Ausweis der Staatsanwaltschaft) deutlich unterscheiden.

Der Gewerbetreibende hat die Ausweise fortlaufend zu nummerieren und in ein Verzeichnis einzutragen und die Wachperson zu verpflichten, während des Wachdienstes den Ausweis mitzuführen und auf Verlangen den Beauftragten der zuständigen Behörde vorzuzeigen.

Demnach muss man im Dienst den Ausweis bei sich haben, aber gru n d sätzl ich nicht offen tragen.

Eine Ausnahme gibt es hier für Citystreifen und Türsteher, die den Ausweis oder zumindest ein Schild mit ihrer Dienstnummer und dem Namen der

Sicherheitsfirma sichtbar tragen müssen.

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Arbeitsrecht

Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer muss ein Arbeitsvertrag geschlossen werden.

Diese sollte unbedingt SCHRIFTLICH sein, damit man einen Beweis für das Vereinbarte hat.

Auch auf folgende Punkte ist zu achten:

– Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf den Mindestlohn, bzw., wenn im jeweiligen Bundesland der Tariflohn für allgemeinverbindlich erklärt wurde, Anspruch auf Tariflohn inklusive der Zuschläge (Nach, Sonntag, Feiertag)

– Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, auf Geringverdiener auf 450-€-Basis

– Der Arbeitgeber darf nicht pauschal pro Stunde 5 min. (oder eine andere Zeit) für Pausen abziehen

– Arbeitskleidung und Ausrüstungsgegenstände (Taschenlampen, Funkgeräte, Handys etc.) sind vom Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Voraussetzungen, arbeiten zu dürfen

Die Zulassungsvoraussetzungen, im für ein privates Sicherheitsunternehmen arbeiten zu dürfen, ergeben sich aus § 34a GewO:

Demnach müssen Mitarbeiter:

– zuverlässig sein (kein relevanter Eintrag im behördlichen Führungszeugnis

– an einer Unterrichtung nach § 34a GewO einer IHK mit Umfang 40 h

teilgenommen haben

Die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO benötigen:

– Citystreife

– Ladendetektive

– Türsteher bei gastgewerblichen Diskotheken

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001 Wie alles begann – Jörg Zitzmann Meister für Schutz und Sicherheit Rechtsanwalt

 

Herzlich willkommen zum Podcast für Schutz und Sicherheit, dem ersten Podcast zum Thema private Sicherheit im deutschsprachigen Raum. Ich bin Jörg Zitzmann, Rechtsanwalt, Meister für Schutz und Sicherheit,

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001 Wie alles begann - Jörg Zitzmann Meister für Schutz und Sicherheit Rechtsanwalt
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