Folge 379 – Whistleblower Hotline: Straftaten in der Sicherheit aufdecken! §34 GewO

Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz, sexuelle Belästung am Arbeitsplatz, Mobbing – Durch die EU-Hinweisgeber-Richtlinie, die am 17.12.2021 in Kraft getreten ist, soll den Hinweisgebern ein Weg gebegeben werden, Verstöße und Fehlverhalten anonym aufzudecken. Damit die sogenannten „Whistleblower“ vor negativen Konsequenzen geschützt sind, wurden neue Vorgaben verabschiedet. Mehr dazu heute im Teil 2 des Interviews mit Herrn Schäfer.

Was ist Deine Meinung dazu? Schreibt uns gerne in die Kommentare.
07
Abonniere unseren Newsletter und verpasse keine Folge mehr: www.joergzitzmann.de/newsletter
Abonniere jetzt den Podcast für Schutz und Sicherheit und verpasse keine Folge mehr.
Dort findest Du auch weitere Möglichkeiten wie Spotify oder Soundcloud.

Informationen über Lehrgänge von der Sachkundeprüfung nach § 34a GewO bis zum Meister für Schutz und Sicherheit:
http://www.akademiefuersicherheit.de

Youtubekanal der Akademie für Sicherheit

Kontakt:
Akademie für Sicherheit
Jörg Zitzmann
Äußere Sulzbacher Straße 37
90491 Nürnberg
Email: info@akademiefuersicherheit.de
Telefon: +49 911 20555940
Facebook: https://www.facebook.com/AkademiefuerSicherheit/

 

Podcast für Schutz und Sicherheit
Podcast für Schutz und Sicherheit
Folge 379 - Whistleblower Hotline: Straftaten in der Sicherheit aufdecken! §34 GewO
Loading
/

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner