Folge 232 – Supermarktkontrollen ohne § 34a GewO zulässig? Teil 3
In Folge 232 im Podcast für Schutz und Sicherheit möchte ich vier wichtige Aspekte der Diskussion der letzten Podcastfolgen um die Supermarktkontrollen erörtern. Die Rolle von Ver.di, der zuständigen Behörden, den Einsatz von „eigenem“ Personal und die Sinnhaftigkeit einer Sachkundeprüfung in diesem Zusammenhang.
Da bin ich auf Eure Meinungen gespannt. 🙂
Jetzt reinhören!
.
Willst Du Deine Chance in der Krise nutzen? Dann sehe Dir gleich unsere einmalige Frühjahrsaktion der Akademie für Sicherheit an.
Hier geht’s zur Frühjahrsaktion(Klick).
.
Du hast eine spezielle Frage, die ich im Podcast für Schutz und Sicherheit erläutern soll? Dann schicke sie mir an die unten angegebene E-Mail-Adresse und ich werde sie in einer der nächsten Folgen beantworten.
Abonniere unseren Newsletter und verpasse keine Folge mehr: www.joergzitzmann.de/newsletter
Abonniere jetzt den Podcast für Schutz und Sicherheit und verpasse keine Folge mehr.
Dort findest Du auch weitere Möglichkeiten wie Spotify oder Soundcloud.

Informationen über Lehrgänge von der Sachkundeprüfung nach § 34a GewO bis zum Meister für Schutz und Sicherheit:
http://www.akademiefuersicherheit.de

Youtubekanal der Akademie für Sicherheit

Sachkundeprüfung § 34a GewO – Onlinevorbereitung mit über 600 Testfragen:
http://www.sachkun.de

Literatur zu Lehrgängen in der Sicherheitsbranche:
http://www.verlagshaus-zitzmann.de

Online-Seminare zu Aus- und Weiterbildungen in der Sicherheitsbranche:
http://www.zitzmann.edudip.com

Digitale Karteikarten zur Prüfungsvorbereitung in der Sicherheitsbranche:

http://www.verlagshaus-zitzmann.de/lernkarten-karteikarten-digital

Sicherheitslexikon:
http://www.wiki-fuer-schutz-und-sicherheit.de

Kontakt:
Akademie für Sicherheit
Jörg Zitzmann
Äußere Sulzbacher Straße 37
90491 Nürnberg
Email: info@akademiefuersicherheit.de
Telefon: +49 911 20555940
Facebook: https://www.facebook.com/AkademiefuerSicherheit/

P.S. Unsere Frühjahrsaktion findest Du hier: Frühjahrsaktion(Klick).

Podcast für Schutz und Sicherheit
Podcast für Schutz und Sicherheit
Folge 232 - Supermarktkontrollen ohne § 34a GewO zulässig? Teil 3
Loading
/

One thought on “Folge 232 – Supermarktkontrollen ohne § 34a GewO zulässig? Teil 3

  1. Hallo Herr Zitzmann,
    gerne gebe ich auch zu diesem sehr gelungenen Podcast meine Meinung ab. Zum ersten Punkt der Kontrolle durch Ordnungsämter muss ich aus eigener Erfahrung sagen, dass gerade hier in unserem Kreis (Kreis Euskirchen, NRW) enorm viele Kontrollen durchgeführt werden. Ich habe in den vielen Jahren, die ich in der Sicherheitsbranche tätig bin, noch nie mehr Fahrzeuge der Ordnungsämter auf den Strassen gesehen wie jetzt. Auch die Lebensmittelmärkte unserer Region werden extrem häufig kontrolliert. Wir bedienen im Sektor Lebensmittelgeschäfte – auch schon vor der Corona Krise – sowohl verschiedene REWE Märkte als auch ALDI Niederlassungen. Jedes einzelne Ladenlokal wurde in den vergangenen Wochen mehrfach kontrolliert. Dabei überprüfen die Ordnungsbehörden die Dienstausweise des eingesetzten Sicherheitspersonals, die Anzahl der Kunden auf der Verkaufsfläche und auch die Einhaltung der Corona Verordnung sehr genau.
    Zustimmen kann ich Ihnen zu einhundert Prozent zu Ihren Ansichten bezüglich einer allumfassenden Gleichbehandlung aller, die auch gleiche Aufgaben ausführen, gleichgültig ob Sie bei einem Metzger oder in der Stahlindustrie, einem Friseur oder eben im Sicherheitsdienst einen Fachberuf ausüben und für diesen eingestellt sind, wobei ich hier anmerken muss, dass hier ganz besonders jedoch die Sicherheitswirtschaft, und als deren Vertreter der Arbeitgeberverband BDSW, in der Pflicht steht, denn solange es Bezahlung nach der Aufgabe, in die man eingesetzt wird gibt, anstatt Bezahlung nach der Qualifikation die der Mitarbeiter auch tatsächlich hat, solange wird sich daran nichts ändern. Dieses Prinzip der Bezahlung nach ausgeführter Aufgabe hebelt den kompletten Fachlohn einer Servicekraft oder Fachkraft völlig aus. Genauso sieht es auch mit dem Wunsch – den ich mit Ihnen vollümfänglich teile – aus, dass jeder der im Sicherheitsgewerbe schon einfachste Aufgaben erfüllt, die Mindestvoraussetzung der Sachkundeprüfung vorweisen müsste.
    Es gibt eine ganze Reihe von Aufgaben, die man in Angriff nehmen müsste, um die Sicherheitsbranche nach Corona zu novellieren.

    mit lieben Grüßen
    Axel Dulz

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner