§34A GewO – Nehmen, was übrig bleibt?

In unserer neusten Podcast Folge geht es um die Zuschauerfrage, ob man nehmen kann, was übrig bleibt, zum Beispiel bei einem Buffet oder beim Müll.

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Telefon: +49 911 20555940
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Podcast für Schutz und Sicherheit
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§34A GewO - Nehmen, was übrig bleibt?
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