Arbeitsrecht

Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer muss ein Arbeitsvertrag geschlossen werden.

Diese sollte unbedingt SCHRIFTLICH sein, damit man einen Beweis für das Vereinbarte hat.

Auch auf folgende Punkte ist zu achten:

– Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf den Mindestlohn, bzw., wenn im jeweiligen Bundesland der Tariflohn für allgemeinverbindlich erklärt wurde, Anspruch auf Tariflohn inklusive der Zuschläge (Nach, Sonntag, Feiertag)

– Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, auf Geringverdiener auf 450-€-Basis

– Der Arbeitgeber darf nicht pauschal pro Stunde 5 min. (oder eine andere Zeit) für Pausen abziehen

– Arbeitskleidung und Ausrüstungsgegenstände (Taschenlampen, Funkgeräte, Handys etc.) sind vom Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Voraussetzungen, arbeiten zu dürfen

Die Zulassungsvoraussetzungen, im für ein privates Sicherheitsunternehmen arbeiten zu dürfen, ergeben sich aus § 34a GewO:

Demnach müssen Mitarbeiter:

– zuverlässig sein (kein relevanter Eintrag im behördlichen Führungszeugnis

– an einer Unterrichtung nach § 34a GewO einer IHK mit Umfang 40 h

teilgenommen haben

Die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO benötigen:

– Citystreife

– Ladendetektive

– Türsteher bei gastgewerblichen Diskotheken

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