005 20 Jahre Unterrichtung nach § 34a GewO – ein Überblick

Seit dem 01.04.1996 muss jeder, der als Selbstständiger oder Arbeitnehmer für ein privates Sicherheitsunternehmen tätig werden möchte, an der Unterrichtung nach § 34a GewO teilnehmen oder eine höhenwertige anerkannte Qualifikation nachweisen. Dies Folge bietet einen Überblick über alles, was man zur Unterrichtung wissen muss.

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005 20 Jahre Unterrichtung nach § 34a GewO - ein Überblick
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2 thoughts on “005 20 Jahre Unterrichtung nach § 34a GewO – ein Überblick

    1. Hallo,

      theoretisch nein, ich hatte mal zwei 16-jährige in der Unterrichtung. Man darf nur nicht arbeiten …

      Mit freundlichen Grüßen

      Jörg Zitzmann

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