Seit dem 01.04.1996 muss jeder, der als Selbstständiger oder Arbeitnehmer für ein privates Sicherheitsunternehmen tätig werden möchte, an der Unterrichtung nach § 34a GewO teilnehmen oder eine höhenwertige anerkannte Qualifikation nachweisen. Dies Folge bietet einen Überblick über alles, was man zur Unterrichtung wissen muss.
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Hallo!
Gibt es ein Mindestalter für die Teilnahme an der Unterrichtung oder auch für die Sachkundeprüfung § 34a bei der IHK?
Thorsten
Hallo,
theoretisch nein, ich hatte mal zwei 16-jährige in der Unterrichtung. Man darf nur nicht arbeiten …
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Zitzmann