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	Kommentare zu: 194 Hunde im Wachdienst Teil 1 &#8211; Interview mit Heike Schneider	</title>
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	<description>Der Podcast für alle, die in der privaten Sicherheit etwas erreichen wollen.</description>
	<lastBuildDate>Sun, 01 Dec 2019 23:48:26 +0000</lastBuildDate>
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		Von: T. Schwarze		</title>
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		<dc:creator><![CDATA[T. Schwarze]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 01 Dec 2019 23:48:26 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Zur Folge 190,
Hallo Herr Zitzmann, ich arbeite in einer EAE in Sachsen. Praktisch läuft es aber hier auch so wie im vorgestellten Fall. Die Landesdirektion legt in der Hausordnung u. a. fest, welche Gegenstände oder Handlungen verboten sind. Der Wachschutz kontrolliert jeden Bewohner jedes Mal beim Zutritt ob die mitgeführten Gegenstände bezüglich der HO konform sind. Das wird fast wie am Flugplatz durchgeführt incl. händischer Körper Check. Nicht erlaubtes Gut wird eingezogen und so fern nicht verderblich oder strafbar, für den Bewohner verwahrt. Verstöße gegen die HO werden mit stundenweisen Hausverbot sanktioniert. Wachschutz und Betreiber führen auch gemeinsam Zimmerkontrollen durch. Der Aufschluss wird nach mehrmaligen vergeblichen Klopfen selber vorgenommen. Durchsucht wird nicht aber was ins Auge fällt und nicht sein darf, wird eingezogen.
Die HO hat folgenden Passus :
Die Räumlichkeiten dienen der vorübergehenden Unterbringung von Asylsuchenden. Sie stellen keine Wohnung i. S. v. Art. 13 Abs. 1 GG dar, denn sie gewähren den Bewohner keine abgeschirmte Privatsphäre und nicht die Möglichkeit, sich in diesen nach Belieben frei zu entfalten. 
Ist mit diesem Passus meine Tätigkeit in der EAE vom Grundgesetz gedeckt?
Grüße und vielen Dank.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Zur Folge 190,<br />
Hallo Herr Zitzmann, ich arbeite in einer EAE in Sachsen. Praktisch läuft es aber hier auch so wie im vorgestellten Fall. Die Landesdirektion legt in der Hausordnung u. a. fest, welche Gegenstände oder Handlungen verboten sind. Der Wachschutz kontrolliert jeden Bewohner jedes Mal beim Zutritt ob die mitgeführten Gegenstände bezüglich der HO konform sind. Das wird fast wie am Flugplatz durchgeführt incl. händischer Körper Check. Nicht erlaubtes Gut wird eingezogen und so fern nicht verderblich oder strafbar, für den Bewohner verwahrt. Verstöße gegen die HO werden mit stundenweisen Hausverbot sanktioniert. Wachschutz und Betreiber führen auch gemeinsam Zimmerkontrollen durch. Der Aufschluss wird nach mehrmaligen vergeblichen Klopfen selber vorgenommen. Durchsucht wird nicht aber was ins Auge fällt und nicht sein darf, wird eingezogen.<br />
Die HO hat folgenden Passus :<br />
Die Räumlichkeiten dienen der vorübergehenden Unterbringung von Asylsuchenden. Sie stellen keine Wohnung i. S. v. Art. 13 Abs. 1 GG dar, denn sie gewähren den Bewohner keine abgeschirmte Privatsphäre und nicht die Möglichkeit, sich in diesen nach Belieben frei zu entfalten.<br />
Ist mit diesem Passus meine Tätigkeit in der EAE vom Grundgesetz gedeckt?<br />
Grüße und vielen Dank.</p>
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